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Innovationsforen

Ausschreibung des 3. Health-X Innovation Hub Preises

Am 02.05.2022 wurde die visionäre Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space) durch die EU-Kommission veröffentlicht. Möchten Sie als Startup oder etabliertes Unternehmen die EU-Readiness Ihrer Innovation im EHDS prüfen und weiterentwickeln? So können Sie das volle Potenzial digitaler und vernetzter Gesundheitslösungen realisieren. Bewerben Sie sich auf eine Förderung, um als Teil des Gaia-X Leuchtturmprojekts - Health-X dataLOFT - zusammen mit 14 Partnern - den bürger:innenzentrierten, föderierten Datenraum von Morgen mitzugestalten.

Ausschreibung des 3. Health-X Innovation und Fellowship Price Wettbewerbsreibung zum Auslobungsverfahren und zur Leistung

Health-X dataLOFT Gesamtarchitektur

FAQ: Beantwortung  Bewerber-Fragen

 

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Health-X dataLOFT

Zur Erprobung und Skalierung des entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraums laden wir Sie ein, aktiv bei der Gestaltung des Health-X dataLOFTs mitzuwirken. Wir unterstützen Sie dabei, innerhalb von bis zu 9 Monaten Ihre idealerweise bereits bestehende Gesundheitsinnovation in den entstehenden Datenraum der Zukunft zu denken. Dies erfolgt zunächst in Form einer Konzept- oder Prototypentwicklung zur Nutzung des Technologie-Stacks von Health-X als Teil der europäischen Gaia-X Strategie. Dabei ermöglichen wir den Zugang zu Health-X Entwickler:innen, die Ihnen wertvolle Rückkopplungen zu ihrem Produkt oder Service geben werden. So werden Sie als innovativer Komplementär für bis zu 9 Monate direkt vom Health-X Projekt profitieren

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Förderphasen

Die Förderung ist dabei in zwei Förderphasen unterteilt, wobei die erste Phase ca. 3 Monate und die zweite Phase ca. 6 Monate umfasst. In der ersten Förderphase vergibt die Freie Universität Berlin zwei Arten von Preisgeldern, den (1) Health-X Innovation Price (Fokus HxIP: Innovative Startups) und (2) den Health-X Fellowship Price (Fokus HxFP: Etablierte Unternehmen). Beim Wettbewerb des Health-X Innovationsforums im Mai 2024 werden für die erste Förderphase jeweils zwei HxIP- und HxFP-Preise im Gesamtwert von 100.000 € (jeweils 25.000 €) vergeben. In der zweiten Förderphase ab voraussichtlich September 2024 vergibt die Charité Universitätsmedizin Berlin weitere Förderungen für zwei der vier prämierten Teilnehmer:innen im Wert von 100.000€ (jeweils 50.000€). Somit haben Sie die Möglichkeit, die in der ersten Förderphase entstandenen Konzepte oder Prototypen weiterzuentwickeln. Die maximale Fördersumme beträgt somit je Teilnehmer:in über beide Förderphasen hinweg 75.000€.”

Alle relevanten voraussichtlichen Daten zum Bewerbungsprozess und der Förderphasen:

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Warum sollten Sie teilnehmen?

Im Mai 2022 hat die EU-Kommission den Regulierungsentwurf für eine EU-Verordnung des zukünftigen European Health Data Space (EHDS) veröffentlicht, wobei am 18. März 2024 die vorläufig geeinte Fassung der EHDS Verordnung aus dem EU Trilogverfahren veröffentlicht wurde. Das im Rahmen der Gaia-X Strategie durch das BMWK geförderte Leuchtturmprojekt Health-X dataLOFT entwickelt für diesen entstehenden deutschen und europäischen Gesundheitsdatenraum einen geeigneten Technologie-Stack. Mit einer Teilnahme haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, die Implikationen des EHDS für Ihre eigene Services und Geschäftsmodelle zu prüfen und mit zentralen Akteuren in diesem Feld weiterzuentwickeln. Durch den regelmäßigen intensiven Austausch mit dem Health-X Team können Sie sich in den entstehenden Ökosystemen orientieren und sich in eine führende Position im EHDS bringen. Sie können Ihre innovativen Services so gestalten, dass diese nicht nur mit dem künftigen europäischen Datenraum kompatibel sind, sondern aktiv davon profitieren

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Zulassungsbereich

Der Wettbewerb richtet sich an ein qualifiziertes Publikum, welches über ein ausreichend hohes technisches und wirtschaftliches Knowhow verfügt, um das erarbeitete Konzept anschließend als Prototypen umzusetzen. Die Ausschreibung ist offen für alle europäischen Organisationen und Teilnehmer:innen. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von:

1.) innovativen Startups:

Unternernehmen und Organisationen, die gemäß der Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ergänzt um den Bundesverband Deutsche Startups e.V., in den letzten zehn Jahren gegründet worden sind, innovative Produkte, Leistungen, Geschäftsmodelle und/oder Technologien verwenden und damit ein schnelles Wachstum anstreben.

2.) etablierten Unternehmen

Alle außeruniversitären Institutionen und Unternehmen, die nicht der Startup-Definition entsprechen. Dieser Bewerberkreis adressiert somit vor allem erfahrene Innovator:innen aus relevanten Health-X Stakeholdergruppen, wie beispielsweise Patient:innen-Communities, Medizinprodukte-Hersteller, Krankenversicherungen oder sonstige Leistungserbringende.

3.) sonstige Innovatoren

Angehörige von Wissenschaftseinrichtungen (v.a. Doktorand:innen, Post-Docs) und sonstige Verteter:innen aus relevanten Health-X Stakeholdern. Idealerweise können die Angehörigen von Wissenschaftseinrichtungen auf ein bereits im Markt etabliertes Angebot aufbauen.

Die relative Einteilung der formal zulässigen Bewerbungen in den HxIP- und HxFP-Preis erfolgt durch das Vorauswahl-Komitee. Hierbei werden zwei Gruppen gebildet, indem die Unternehmen anhand Faktoren, wie a) dem Gründungsjahr, b) Unternehmensgröße, c) Marktreife bzw. Diffusion des präsentierten Services, d) dem Innovationsgrad der präsentierten Lösungsansätzen, eingesetzten Technologien sowie den jeweiligen Geschäftsmodellen klassifiziert werden.

Inhalte und Ergebnisse

Die in der ersten Förderphase zu erbringenden Leistungen sind vorab in den Bewerbungsunterlagen zu definieren (siehe 7.2). Durch die Dynamik des Gesamtprojekts Health-X dataLOFT sind diese weitgehend frei gestaltbar, solange sie einen Mehrwert für das Projekt darstellen. Hierbei ist eine Anschlussfähigkeit an den aktuellen Stand der technologischen Entwicklung von Health-X darzustellen, der als Anlage mit der Ausschreibung veröffentlicht wird (siehe Anlage 1 ‚Health-X dataLOFT Gesamtarchitektur‘). Somit müssen die Konzepte einen engen themenspezifischen Bezug zum Projekt Health-X dataLOFT aufweisen. Dies kann zum Beispiel die Entwicklung eines Konzepts zur Integration eines bestehenden Produkts in das Health-X Ökosystem oder die Entwicklung eines Minimum Viable Products (MVP) als erster Prototyp sein. Ein MVP kann hierbei eine illustrative oder technische Realisierung darstellen, wie ein zukünftiger Use Case in das Health-X Ökosystem eingebunden werden könnte und welche Vorteile die verschiedenen Stakeholdergruppen dadurch realisieren könnten. Durch dieses Vorgehen wird eine flexible Reaktionsmöglichkeit auf neue Entwicklungen und Gelegenheiten des Projekts, unter anderem aber auch die Nutzung cross-industrieller Anwendungen zu anderen Gaia-X Domänen ermöglicht. Die in der zweiten Förderphase zu erbringenden Leistungen hängen von den Ergebnissen der ersten Förderphase ab und sind individuell von den Preisträger:innen aus der ersten Förderphase eigenständig herauszuarbeiten und vorzustellen. Aus diesen Zwischenergebnissen soll definiert werden, welche nächsten Entwicklungsstufen in der zweiten Förderphase realisiert werden sollen.

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Leistungsumfang und Projektablauf für Preisträger:Innen

“Die Preisträger:innen werden innerhalb beider Förderphasen mit relevanten Projektmitarbeiter:innen des Health-X dataLOFT Konsortiums bei der Umsetzung Ihrer Idee zusammenarbeiten und können dazu auch die Räumlichkeiten der Startup Villa der Freien Universität Berlin nutzen. Zur Umsetzung wird ein regelmäßiger Austausch mit den Health-X Projektmitarbeiter:innen und weiteren notwendigen Expert:innen stattfinden. Formell wird es monatlich mindestens einen Austausch geben, bei dem der aktuelle Stand der Arbeit, Fortschritte und Probleme, sowie die nächsten Arbeitsschritte besprochen werden. Nach sechs Monaten (auf dem darauffolgenden Innovationsforum) präsentieren die Preisträger:innen den erreichten Stand der Realisierung ihres prämierten Konzepts aus der ersten Förderphase. Der Vortrag wird durch einen maximal zehnseitigen Abschlussbericht ergänzt, welcher die erbrachte Leistung näher beschreibt und in Relation zur eingangs eingereichten Projektskizze steht. Unabhängig von der Teilnahme an der zweiten Förderphase muss im Abschlussbericht der ersten Förderphase dargestellt werden, wie und in welchem Umfang die erarbeiteten Konzepte oder Prototypen in einer möglichen zweiten Förderphase weiterentwickelt werden können. Die Preisträger:innen, die für die zweite Förderphase ausgewählt werden, setzen dies in den darauffolgenden sechs Monaten um und stellen die Ergebnisse beim nächsten Innovationsforum innerhalb eines weiteren Vortrags vor. Das Endergebnis der zweiten Förderphase wird ebenso durch einen maximal zehnseitigen Abschlussbericht ergänzt, der die abschließenden Ergebnisse darstellt und dokumentiert. Das Lieferungsdatum des Abschlussberichts aus der ersten Förderphase sowie der entstandenen Prototypen ist der 31.08.2024, 23:59 Uhr (CET). Das entsprechende Lieferungsdatum der zweiten Förderphase wird am Anfang der zweiten Förderphase festgelegt und fällt voraussichtlich auf den Februar 2025. Zum Leistungsumfang gehören in beiden Förderphasen neben der Ausarbeitung der einzureichenden Ergebnisse auch die aktive Bereitschaft zum monatlichen Austausch zwischen den Preisträger:innen sowie Health-X Projektbeteiligten.

Weiterverwendung der Ergebnisse

Die Freie Universität Berlin bzw. die Charité Universitätsmedizin Berlin ist berechtigt, die eingereichten Ergebnisse beider Förderphasen im Rahmen des Health-X dataLOFT Projekts den Konsortialpartnern sowie den Projektträgern zur Verfügung zu stellen. Das Konsortium kann die Ergebnisse weiterverwenden, um die Anschlussfähigkeit von digitalen Services sowie der daraus angedachten Business Modelle zu evaluieren und zu demonstrieren. Die Erkenntnisse aus dem Austausch dürfen dokumentiert und für die weitere Entwicklung des Health-X dataLOFTs sowie für wissenschaftliche Arbeiten genutzt werden. Mit der Bewerbung und Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmer:innen der Weiterverwendung der im Wettbewerb entstandenen Ergebnisse zu.

Bewerbungsphase

Bewerungsfrist und Rückfragen

Die einschlägigen Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 08. Mai 2024 um 23:59 Uhr (CET) elektronisch über die Vergabeplattform der Freien Universität Berlin einzureichen. Mögliche Rückfragen sind bis zum 01.05.2024 einzureichen. Die Fragen und entsprechende Antworten werden ebenso auf der Vergabeplattform veröffentlicht.

Einzureichende Unterlagen

Die Bewerbungsunterlagen müssen  die folgenden Dokumente beinhalten (PDF, DIN A4, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand):

  • Teilnahmeantrag (vorgegebenes Formular, Ausschusskriterium)
  • Eigenerklärung zur Eignung UVgO (vorgegebenes Formular, Ausschlusskriterium)
  • Eigenerklärung zum Datenschutz (vorgegebenes Formular, Ausschlusskriterium)
  • Maximal einseitige Vorstellung des bewerbenden Unternehmens, in der das Gründungsjahr und die Mitarbeiteranzahl (ungefähre Angabe) spezifiziert wird. (Die Vorstellung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, Ausschlusskriterium)
  • Maximal dreiseitige Beschreibung eines Konzepts (siehe 4) und 5)) sowie des Leistungsumfangs, welches im Rahmen der ersten Förderphase umgesetzt werden soll. (Die Beschreibung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen)(Bewertungs- und Ausschlusskriterium)
  • Beschreibungen zu für das Vorhaben relevanten Referenzen (max. 3). Das Vorliegen der Referenzen wird positiv bewertet. Eine besonders hohe Relevanz ist gegeben, wenn es sich bei den Referenzen um Projekte handelt, die bspw. die Entwicklung von datengetriebenen Services, IT-Produkten und IT-Architekturen im Kontext von Digital Health umfassen. Die Referenzbeschreibung soll maximal 2 Seiten umfassen. (Die Beschreibung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, Bewertungskriterium)
  • Profile, Lebensläufe und Kontaktdaten der Personen, die voraussichtlich am Projekt beteiligt sein werden. (Das Dokument ist dem Teilnahmeantrag beizulegen, Bewertungskriterium)

Innovationsforum

Auf Basis der Bewerbungsunterlagen wird das Vorauswahl-Komitee jeweils drei Finalist:innen

für den HxIP- und den HxFP-Preis zum Innovationsforum einladen, um dort einen fünfminütigen

Vortrag („Pitch“) mit anschließender Diskussion (insg. 15 Minuten) zu halten. Dabei ist

eine Teilnahme in Präsenz zu ermöglichen. Das Innovationsforum wird am 23.05.2024 in der

Startup Villa der Freien Universität Berlin, in der Altensteinstraße 40, 14195 Berlin, stattfinden.

Die Bewerber:innen werden spätestens bis zum 17.05.2024 erfahren, ob sie zum Pitch eingeladen werden

 

 

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Bewertung der Bewerbung

Die Bewerbungen werden nach den Kriterien (1) Innovationsgrad, (2) Patient:innennutzen und Marktpotenzial, (3) Umsetzbarkeit der Idee innerhalb von Health-X, sowie (4) personelle und fachliche Eignung beurteilt. Das hierfür genutzte Bewertungsschema ist im Anhang dargestellt. Über die letztendliche Vergabe der Preise der ersten Förderphase entscheidet die Health-X Innovation Hub Jury unmittelbar nach der Durchführung aller Pitchs.

 

Für die zweite Förderphase müssen die Bewerbungsunterlagen nicht erneut eingereicht werden. Hier werden die Abschlussberichte sowie die Pitches der Preisträger:innen bewertet, um zu ermitteln, welche Preisträger:innen aus der ersten Förderphase den Zuschlag für die zweite Förderphase erhalten. Hierbei bewertet die Health-X Innovation Hub Jury nach der Präsentation der Ergebnisse sowie der Sichtung aller eingereichten Abschlussberichte die erzielten Ergebnisse anhand der Kriterien (1) Patient:innennutzen, (2) Innovationspotential der Ergebnisse, (3) Anbindung in den Health-X Datenraum und (4) Potential für die Weiterentwicklung. Das Bewertungsschema ist ebenso im Anhang dargestellt. Die Jury entscheidet auch hier unmittelbar nach der Durchführung aller Abschlusspräsentationen.

 Eine Bewertung von weniger als 40 Punkten ist ungenügend und wird als problematisch für die Entwicklung der Ergebnisse in der notwendigen Qualität eingeschätzt. Entsprechend werden Kandidat:innen, deren Darstellungen eine ungenügende Qualität aufweisen, von der Vergabe ausgeschlossen.

 Alle relevanten (teilw. voraussichtlichen) Daten zum Bewerbungsprozess und der Förderphasen sind in der folgenden Grafik zusammengefasst:

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Health-X Innovation Hub Jury

Die Vorauswahl der Bewerbungen erfolgt durch ein Vorauswahl-Komitee, bestehend aus Vorprüfer:innen, die die Bewerbungsunterlagen sichten, in die jeweiligen Preiskategorien zuordnen und anhand der genannten Kriterien bewerten. Die Jury entscheidet anhand der Bewer-bungsunterlagen sowie Pitches über die Teilnehmer:innen, die in der ersten Förderphase prämiert werden. Darüber hinaus entscheidet die Jury ebenso über die Verleihung der Förde-rung für die zweite Förderphase. Dabei setzt sich die Jury aus relevanten Stakeholdern des Health-X dataLOFT Projekts zusammen. Als Sachverständige werden je nach Bedarf Perso-nen aus dem Technical Board des Projekts berufen, die mit ihrer Expertise bereitstehen. Die entsprechenden Personenaufstellungen sind im Anhang gelistet. Falls sich unvorhersehbare Änderungen in der Personenaufstellung ergeben sollten, werden Verteter:innen benannt, die über eine vergleichbare fachliche Qualifikation verfügen.

Finanzierung

Die Preisgelder der ersten Förderphase in Höhe von jeweils 25.000€ werden als Sachmittel durch die Freie Universität Berlin administriert. Die Preisgelder der zweiten Förderphase in Höhe von jeweils 50.000€ werden als Sachmittel durch die Charité Universitätsmedizin Berlin administriert. Beide Finanzierungen wurden jeweils von der Bundesnetzagentur über das Health-X dataLOFT Projekt im Rahmen von ausgestellten Bewilligungsbescheiden zugesichert.

Anspruch auf Förderrückzahlung

Die Preisträger:innen sind verpflichtet, den Leistungsumfang und die definierten Leistungen, die in den Bewerbungsunterlagen dargestellt wurden, zu erfüllen. Bei schwerwiegenden Abweichungen zu Leistungsinhalten und/oder dem Leistungsumfang haben die Freie Universität Berlin und die Charité Universitätsmedizin Berlin Anspruch auf Rückzahlung der Fördersumme.

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Fristen der Förderphase

  • Bewerbungsphase
    7.1) Bewerbungsfrist und Rückfragen
    Die einschlägigen Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 08. Mai 2024 um 23:59 Uhr (CET) elektronisch über die Vergabeplattform der Freien Universität Berlin einzu-reichen. Mögliche Rückfragen sind bis zum 01.05.2024 einzureichen. Die Fragen und entspre-chende Antworten werden ebenso auf der Vergabeplattform veröffentlicht.
    7.2) Einzureichende Unterlagen
    Die Bewerbungsunterlagen müssen die folgenden Dokumente beinhalten (PDF, DIN A4, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand):
    (1) Teilnahmeantrag
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen UVgO
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (3) Bieterselbstauskunft
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (4) Eigenerklärung zum Datenschutz
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (5) Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    Vergabeverfahren IIC-2024-0004 Seite 4 von 10
    (6) Erklärung zur Frauenförderung, Wirt-2141
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (7) Wettbewerbsregister/ Bieterangaben
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (8) Eigenerklärung Nachunternehmer
    (Vorgegebenes Formular)
    (Ausschlusskriterium)
    (9) Maximal einseitige Vorstellung des bewerbenden Unternehmens, in der das Grün-dungsjahr und die Mitarbeiteranzahl (ungefähre Angabe) spezifiziert wird.
    (Die Vorstellung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen)
    (Ausschlusskriterium)
    (10) Maximal dreiseitige Beschreibung eines Konzepts (siehe 4) und 5)) sowie des Leistungsumfangs, welches im Rahmen der ersten Förderphase umgesetzt werden soll.
    (Die Beschreibung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen)
    (Bewertungs- und Ausschlusskriterium)
    (11) Beschreibungen zu für das Vorhaben relevanten Referenzen (max. 3). Das Vor-liegen der Referenzen wird positiv bewertet. Eine besonders hohe Relevanz ist gege-ben, wenn es sich bei den Referenzen um Projekte handelt, die bspw. die Entwicklung von datengetriebenen Services, IT-Produkten und IT-Architekturen im Kontext von Di-gital Health umfassen. Die Referenzbeschreibung soll maximal 2 Seiten umfassen.
    (Die Beschreibung ist dem Teilnahmeantrag beizulegen)
    (Bewertungskriterium)
    (12) Profile, Lebensläufe und Kontaktdaten der Personen, die voraussichtlich am Projekt beteiligt sein werden.
    (Das Dokument ist dem Teilnahmeantrag beizulegen)
    (Bewertungskriterium)

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